Rechtsprechung
LAG Hamm, 21.10.2005 - 13 TaBV 70/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Schulung; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Grundkenntnisse des Arbeitsrechts; Grundlagenseminar; Erfahrungswissen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 37 Abs. 6 S. 1; § 40 Abs. 1 BetrVG
Schulung; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Grundkenntnisse des Arbeitsrechts; Grundlagenseminar; Erfahrungswissen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung und Erstattung von Kosten für eine Schulungsveranstaltung; Notwendigkeit der Darlegung der Erforderlichkeit der aktuellen Schulungsmaßnahme; Schulungen Betriebsratsvorsitzender zum Betriebsverfassungsrecht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1 § 40 Abs. 1
Keine erforderliche Schulung durch Grundlagenseminar bei langjähriger Betriebsratstätigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundlagenseminar für praktisch erfahrenen Betriebsrat?
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 26.11.2004 - 1 (10) BV 138/03
- LAG Hamm, 21.10.2005 - 13 TaBV 70/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84
Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht
Auszug aus LAG Hamm, 21.10.2005 - 13 TaBV 70/05
In dieser Konstellation kann es aber aus der Sicht eines vernünftigen Dritten im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats bei Abwägung der betrieblichen Interessen einerseits und der Arbeitnehmerinteressen andererseits an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Informationsvermittlung mangeln, wenn bei dem betroffenen Betriebsratsmitglied einschlägige Vorkenntnisse gegeben sind (BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58).Entgegen stehende Anhaltspunkte, die darauf hindeuten könnten, dass sie keine entsprechenden Erfahrungen sammeln konnte, sind hier nicht ersichtlich, z. B. ein längerer Ausfall während ihrer knapp 31/2-jährigen Betriebsratstätigkeit (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58).
- BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder
Auszug aus LAG Hamm, 21.10.2005 - 13 TaBV 70/05
Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136, 106, 67) ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nur dann im Sinne des § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit Letzterer seine derzeitigen und demnächst anfallenden Aufgaben ordnungsgemäß erledigen kann. - BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer …
Auszug aus LAG Hamm, 21.10.2005 - 13 TaBV 70/05
Für die Frage, ob eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben gerade die Schulung des entsandten Betriebsratsmitglieds erforderlich macht, ist abzustellen auf die aktuellen Verhältnisse im jeweiligen Betrieb und zu prüfen, ob dort Fragen anstehen oder in absehbarer Zukunft anstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrats unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats und seiner Aufgabenverteilung eine Schulung gerade dieses Betriebsratsmitgliedes geboten erscheint (BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106). - BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77
Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der …
Auszug aus LAG Hamm, 21.10.2005 - 13 TaBV 70/05
Einer solchen näheren Darlegung der Erforderlichkeit der aktuellen Schulungsmaßnahme bedarf es allerdings dann nicht, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen namentlich im Betriebsverfassungsrecht und dem allgemeinen Arbeitsrecht für erstmals fungierende Betriebsratsmitglieder handelt (BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 35, 54, 58, 67, 113, 136 sowie § 40 Nr. 57).
- LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer …
In diesem Zusammenhang kann die Arbeitgeberin auch nicht auf die Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 21.10.2005 - 13 TaBV 70/05 - verweisen.